Frau schickt einen Mann zwei Jahre lang Nacktfotos und wird nun wegen Belästigung verurteilt

Eine Frau hat einen Mann jahrelang mit Nacktfotos belästigt, das Gericht verurteilte sie zu einer hohen Geldstrafe

Das Problem der s*xuellen Belästigung von Frauen im Internet besteht, seit es das Internet gibt. Jede Form des Versendens von Nacktfotos ohne die Zustimmung beider Parteien gilt als Belästigung. Auch das Versenden von pornografischen Inhalten und persönlichen Fotos mit pornografischem Charakter stellt eine sxuelle Belästigung dar, wenn die andere Partei dem nicht zugestimmt hat.

In einigen Ländern ist diese Art der Belästigung leider immer noch nicht gesetzlich geregelt.

In Deutschland ist die unerwünschte Verbreitung pornografischer Texte in Artikel 184 des Strafgesetzbuchs geregelt.

In der Schweiz wurde eine 30-jährige Frau auf der Grundlage des Gesetzes über sexuelle Belästigung im Internet zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie einem Mann zwei Jahre lang Fotos von ihren Genitalien und Brüsten geschickt hatte.

Auch nach wiederholten Ermahnungen hörte diese Frau nicht auf, sich so zu verhalten. Später stellte sich heraus, dass sie nicht weniger als 15 Profile hatte, auf denen sie Männer mit pornografischen Inhalten belästigte.

Diese Frau belästigte den Mann nicht nur mit Fotos, sondern auch mit Anrufen, und dem Schreiben von Nachrichten auf dem Auto.

Die Schweizer Justiz reagierte schließlich und verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 1325 Euro.

Nötigung, Pornografie und Missbrauch von Telekommunikationsmitteln waren die Gründe für das Urteil.

Jede weitere unzumutbare Belästigung wird eine höhere Geldstrafe nach sich ziehen.

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