Arzt operiert Patient auf dem falschen Fuß

Der Patient Tuna K. wurde in die Abteilung für Orthopädie eingeliefert, nachdem er sich beim Fußballspielen einen Bänderriss zugezogen hatte.

Nach der Diagnose Tuna K. aus Berlin-Schöneberg in die Evangelische Elisabeth-Klinik in Berlin-Mitte überwiesen. Dort sollte das Bein des Patienten Tuna K. mit Hilfe eines Implantats stabilisiert werden. Doch es passierte etwas, was sich weder ein Patient noch ein gewissenhafter Arzt wünscht.

Obwohl das verletzte Bein vor der Operation desinfiziert, rasiert und für die Operation markiert wurde, machte sich der Arzt, an das falsche Bein ran, und machte den ersten Schnitt am gesunden Bein!

Die Operation wurde am 25. November unter der Leitung eines Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie durchgeführt.

Dass das falsche Bein operiert wurde, bestätigte der Patient, als er schließlich aus der Narkose aufwachte. Auf die Frage, ob er Schmerzen verspürt habe, antwortete er: Ja, aber im rechten Bein.

Daraufhin erklärte ihm die Krankenschwester zum ersten Mal, dass das Bein, an dem er Schmerzen verspürt, tatsächlich operiert wurde und nicht das andere, an dem die Operation erwartet wurde.

„Die Operation, die an meinem linken Bein durchgeführt werden sollte, wurde am rechten, gesunden Bein durchgeführt“, sagte der schockierte Patient Tuna K.
Was den Patienten wie auch einen großen Teil der Öffentlichkeit verärgerte, war die Reaktion des für diesen Fehler verantwortlichen Arztes:

„Das rechte Bein ist jetzt noch stärker geworden! Und morgen werden wir das rechte operieren.“

Später erklärte er vor Gericht, das Missverständnis sei aufgetreten, nachdem er aus dem Operationssaal auf die rechte Seite des Operationstisches verlegt worden sei.

Die Anwälte des Geschädigten, nämlich des Patienten Tuna K., bestanden darauf, dass der Chefarzt äußerst fahrlässig und mit großer organisatorischer Nachlässigkeit gehandelt habe.

Dann wiesen sie darauf hin, dass es in Krankenhäusern ein bestimmtes Protokoll gibt, an das sich Ärzte und medizinisches Personal halten müssen. Diesem Protokoll zufolge wird vor der eigentlichen Operation die Identität des Patienten festgestellt und die zu operierende Stelle als die I-Seite des ersten Schnittes festgelegt.

Vor Gericht entschuldigte sich der Arzt bei dem verletzten Patienten für seine Äußerungen nach der Operation, falls der Geschädigte sie als unangemessen verstanden haben sollte.

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